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Der Einstieg bei bpd-hv

Über WEG - Verwaltung gibt es bereits vielfältige Literatur, so dass wir uns an dieser Stelle deshalb auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir verweisen den interessierten Leser auf die einschlägige Literatur, evtl. Linkempfehlungen in dieser Homepage und auf das Internet.


Rechte und Pflichten eines WEG-Verwalters ergeben sich im Wesentlichen aus dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz), dem BGB und natürlich den umfangreichen Rechtssprechungen. Desweiteren stellt die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung einer Eigentümergemeinschaft ein weiteres sehr wichtiges Regelwerk dar, das es zu beachten gilt, wenn es um Fragen wie z.B
 - Erstellung des Wirtschaftsplanes
 - Verteilung der Kosten
 - Bildung von Rücklagen
 - Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
usw., geht.

 

Aber nicht nur Rechte, Pflichten und Vorschriften sind wichtig.
Mindestens genauso wichtig ist der Umgang miteinander. Das lässt sich schon aus dem Begriff Eigentümergemeinschaft ableiten. Eine in sich stimmige Gemeinschaft kann zusammen mit einem Verwalter höchst effizient arbeiten, während ...
... ein noch so guter Verwalter bei einer in sich zerstrittenen Gemeinschaft auf verlorenem Posten steht.

 

Bedenken Sie dies,

wenn es mal wieder um die Wahl einer neuen Betreuung für Ihre Liegenschaft geht !

 

Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich.

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